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KfW-Förderbank
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kurz KfW wurde nach dem 2. Weltkrieg 1948 gegründet. Das zur Verfügung gestellte Kapital um vergünstigte Kredite der Unterschiedlichsten Art anzubieten wird von der Bundesregierung und den Bundesländern gestellt.
Im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen bietet die KfW Förderbank eine Vielzahl von Programmen zur CO2-Reduzierung an.
Energieeffizient Bauen (Stand 01.07.2010)
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhaus oder Passivhaus.
Der energetische Standard muss durch einen zugelassenen Sachverständigen bestätigt werden.
Förderung in der Übersicht:
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009):
• Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp von 70 % und Tränsmissionswärmeverlust H´T von 85 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 dürfen nicht überschritten werden.
• Gleichzeitige darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
KfW-Effizienzhaus 55 / Passivhaus (EnEV 2009):
• Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp von 55 % und Tränsmissionswärmeverlust H´T von 70 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 dürfen nicht überschritten werden.
• Gleichzeitige darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
• Passivhaus: Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh muss mittels des Passivhaus Projektierungspaketes (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Zudem darf der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV 2009):
• Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp von 40 % und Tränsmissionswärmeverlust H´T von 55 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 dürfen nicht überschritten werden.
• Gleichzeitige darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Energieeffizient Sanieren
Dieses Programm ist für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen.
Förderung in der Übersicht:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert wird mit maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss bzw. Investitionszuschuss in den folgenden Höhen:
• KfW-Effizienzhaus 55 -> 12,5 % Tilgungszuschuss / 17,5 % Investitionszuschuss der förderfähigen Kosten (max. 13.125 € pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und einen Transmissionswärmeverlust (H´T) von 70 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. -> Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht hoher sein als nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV 2009).
• KfW-Effizienzhaus 70 -> 10,0 % Tilgungszuschuss / 15 % Investitionszuschuss der förderfähigen Kosten (max. 11.250 € pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und einen Transmissionswärmeverlust (H´T) von 85 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. -> Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht hoher sein als nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV 2009).
• KfW-Effizienzhaus 85 -> 7,5 % Tilgungszuschuss / 12,5 % Investitionszuschuss der förderfähigen Kosten (max. 9.375 € pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und einen Transmissionswärmeverlust (H´T) von 100 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. -> Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht hoher sein als nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV 2009).
• KfW-Effizienzhaus 100 -> 5 % Tilgungszuschuss / 10 % Investitionszuschuss der förderfähigen Kosten (max. 7.500 € pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und einen Transmissionswärmeverlust (H´T) von 115 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. -> Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht hoher sein als nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV 2009).
• KfW-Effizienzhaus 115 -> 2,5 % Tilgungszuschuss / 7,5 % Investitionszuschuss der förderfähigen Kosten (max. 5.625 € pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV 2009)
KfW-Effizienzhäuser 115 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und einen Transmissionswärmeverlust (H´T) von 130 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. -> Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht hoher sein als nach Tabelle 2 Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig (unter Berücksichtigung des 40-prozentigen Zuschlags gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV 2009).
Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Zusätzlich ist für das KfW-Effizienzhaus die Planung und Baubegleitung duch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen mit maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit oder einen Investitionszuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionssumme (max. 2.500 € pro Wohneinheit):
• Wärmedämmung von Wänden
• Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
• Erneuerung der Fenster
• Einbau einer Lüftungsanlage
• Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse A und ggf. einer hocheffizienten Zierkulationspumpe.
Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe.
In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW
• die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben),
• den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen (150 Euro pro abgebautem Gerät) oder
• die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn Sie den Heizkessel nicht erneuern, mit 25 % der damit verbundenen Kosten.
Quelle: KfW - Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main - www.kfw.de |
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Beantragung eines KfW-Kredites
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