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Förderungen für Solarstromanlagen EEG
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Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Förderungen ausschließlich für Anlagen die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Dazu gehören unter anderem auch Photovoltaikanlagen. Das Gesetz trat bereits am 01.01.2004 in Kraft, zu diesem Zeitpunkt gab es eine Vergütung von 57,40 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem Jahr 2005 wird eine jährliche Degression von 5 % auf die Mindestvergütung berechnet. Somit ist die anfängliche Einspeisevergütung von 57,40 Cent pro Kilowattstunde auf 49,21 Cent pro Kilowattstunde für 2007 gesunken.
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